Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung schrittweise auf treibhausgasneutrale Quellen umstellen können. Der Weg dorthin soll realistisch und wirtschaftlich tragfähig sein. Dabei wird geprüft, welche Voraussetzungen vor Ort bestehen und welche regionalen Potenziale sich einbinden lassen – zum Beispiel erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme. Grundlage der Planung sind erhobene Daten zur Wärmeinfrastruktur, also etwa die aktuell eingesetzten Energieträger und der Wärmeverbrauch. Zusätzlich werden regionale Akteure einbezogen sowie Studien und Konzepte, die es bereits gibt.

Das Ergebnis ist ein Wegweiser für die Kommune: Er zeigt, wie die Wärmewende in den kommenden Jahren umgesetzt werden kann. Die Maßnahmen und Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Für Einwohnende und ansässige Unternehmen entstehen daraus also keine verbindlichen Pflichten.

Was beinhaltet das Wärmeplanungsgesetz und was bedeutet es für die Samtgemeinde Grasleben?

Das deutsche Wärmeplanungsgesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Es wird festgehalten, welche Inhalte die Wärmepläne enthalten und welche Arbeitsschritte die Kommunen verfolgen müssen.

Die Vorgaben des Gesetzes ermöglichen es den Städten und Gemeinden, zu planen, wie zukünftig verschiedene Gebiete mit Wärme versorgt werden sollen. Hierbei wird geprüft, ob Gebäude dezentral geheizt oder über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten ermittelt, wie erneuerbare Energien (z. B. Geothermie oder Solarthermie) und unvermeidbare Abwärmepotenziale effizient für die Wärmeversorgung genutzt werden können.

Da die Samtgemeinde Grasleben weniger als 100.000 Einwohner*innen hat, ist der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Durch die bereits laufende Planung kann mit einem frühen Abschluss, voraussichtlich bis Frühjahr 2026, gerechnet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einen Einblick, wie sich die Wärmeversorgung in der Kommune zukünftig gestaltet.

Des Weiteren müssen seit dem 1. März 2025 neu gebaute Wärmenetze zu 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bestehende Netze müssen ab 2030 zu 30 % aus diesen nachhaltigen Quellen versorgt werden. 2040 soll der Anteil bei 80 % liegen, um eine komplett fossilfreie Versorgung der Wärmenetze bis 2045 zu erreichen.

Welche Akteure sind im Planungsprozess relevant?

Auf lokaler Ebene ist die Samtgemeinde die wichtigste Akteurin für die Wärmeplanung. In den Planungsprozess werden jedoch zusätzlich weitere Akteure eingebunden. Dazu können gehören: 

  • Energieversorgungsunternehmen (insbesondere Wärme-, Strom- und Gasnetzbetreiber)
  • Wohnungsunternehmen
  • Gewerbe- und Industriebetriebe mit Abwärme 
  • Energiegenossenschaften
  • Schornsteinfeger
  • Energiedienstleister
  • Handwerksbetriebe
  • Bürgerinnen und Bürger
  • andere Interessengruppen
Gibt es in Deutschland schon Kommunen mit Wärmeplänen und wie sieht es in anderen Ländern aus?

Überall in Deutschland sind Städte und Kommunen zu finden, die bereits einen Wärmeplan beschlossen haben bzw. gerade erarbeiten. Hier kann die Stadt Rostock genannt werden, welche ohne vorliegendes Landesgesetz die Ausarbeitung eines Wärmeplan auf den Weg gebracht hat. In Freiburg wurde schon 2021 im Gemeinderat der „Masterplan Wärme Freiburg 2030“ beschlossen. Weitere Bespielen listet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende hier auf.

Auch in unseren Nachbarländern wird verstärkt über Wärmeplanungen nachgedacht. In Dänemark ist dies bereits seit vielen Jahren verbindlich geregelt. Die Niederlande sind zwar relativ neu auf dem Gebiet der Wärmeplanung, betrachten sie jedoch als entscheidende Grundlage für ihre Wärmewende. In Österreich ist die Wärmeplanung ein integrierter Bestandteil der Energieraumplanung und wird derzeit im Rahmen einer umfassenden österreichischen Wärmestrategie auf Bund- und Länderebene ausgearbeitet. Die Schweiz hingegen regelt die Wärmeplanung auf der Ebene der Kantone als ein Instrument der räumlichen Energieplanung. Dabei können Gemeinden auf die Unterstützung sowohl der Kantone als auch des Bundes zurückgreifen. Es wird deutlich, dass die Wärmeplanung bereits in vielen unserer Nachbarländer erfolgreich praktiziert wird.

Welche direkten Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger*innen können entstehen?

Der kommunale Wärmeplan dient vor allem dazu, eine strategische Grundlage hin zur klimaneutralen Energieversorgung in der Kommune zu schaffen. Er zeigt potenzielle Bereiche auf, in denen Maßnahmen ergriffen werden könnten. Es werden zudem Gebiete identifiziert, welche sich für Wärmenetze eignen. Dadurch könnte den Anwohnenden bei einer Umsetzung von Wärmenetzen eine zusätzliche Versorgungsoption geschaffen werden. 

Die Wärmeplanung zeigt Möglichkeiten auf und gibt Hinweise und Empfehlungen – sie stellt jedoch keine verbindlichen Regeln auf.

Was bedeutet der Wärmeplan konkret für mein Gebäude oder meine Straße?

Das Kernergebnis der Wärmeplanung ist die Einteilung des Samtgemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Dabei werden vier Kategorien unterschieden:

  • Wärmenetzgebiet: Hier besteht bereits ein Wärmenetz oder ein solches ist geplant; eine Versorgung über Nah- oder Fernwärme kommt in Betracht.
  • Wasserstoffnetzgebiet: Eine Versorgung über ein Wasserstoffnetz ist vorgesehen – in der Praxis bislang die Ausnahme.
  • Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung: Die Wärme wird voraussichtlich weiterhin über einzelne Anlagen im Gebäude bereitgestellt, zum Beispiel über Wärmepumpen.
  • Prüfgebiet: Die künftige Versorgungsart ist noch offen und wird zu einem späteren Zeitpunkt bewertet.

Diese Einteilung ist eine Prognose und Orientierungshilfe. Aus ihr entsteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen oder bereitzustellen. Sie soll Ihnen helfen, eigene Investitionsentscheidungen – etwa beim Heizungstausch – besser einzuordnen.

Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?

Allein aus dem Wärmeplan ergibt sich kein Zwang, sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Der Wärmeplan ist eine strategische Grundlage und enthält keine unmittelbaren Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Davon zu unterscheiden ist ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang: Eine Kommune kann – unabhängig vom Wärmeplan und auf Grundlage des kommunalen Satzungsrechts – für ein Wärmenetzgebiet später eine eigene Satzung beschließen, die einen Anschluss an das Wärmenetz vorschreibt. Ob und wo dies in Betracht kommt, wäre eine gesonderte, spätere Entscheidung der jeweiligen Kommune nach entsprechender Abwägung.

Was passiert mit meinem Gasanschluss?

Der Wärmeplan legt keine Gasanschlüsse still und schaltet keine Netze ab. Er trifft lediglich eine Prognose darüber, wie sich die Wärmeversorgung in den einzelnen Gebieten voraussichtlich entwickelt.

In Gebieten, die für eine dezentrale Versorgung oder ein Wärmenetz vorgesehen sind, ist ein weiterer Ausbau des Gasnetzes langfristig in der Regel nicht zu erwarten; die Gasnetzbetreiber entwickeln hierfür eigene Transformationspläne. Kurzfristige Abschaltungen bestehender Anschlüsse sind damit nicht verbunden. Für Ihre eigene Planung empfiehlt es sich, die absehbare Entwicklung bei der nächsten ohnehin anstehenden Heizungsentscheidung mitzudenken.

Wie kann ich mich am Planungsprozess beteiligen?

Der Wärmeplan legt keine Gasanschlüsse still und schaltet keine Netze ab. Er trifft leDie Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgesehen. Der Entwurf des Wärmeplans wird öffentlich ausgelegt; in diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf einsehen und eine Stellungnahme abgeben, die anschließend geprüft wird.

Darüber hinaus wird im Verlauf des Prozesses über den jeweiligen Stand informiert, und relevante Akteure vor Ort werden eingebunden. Über die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten – Termine, Orte und Formate – wird rechtzeitig informiert.

Welche Daten werden erhoben und wie ist der Datenschutz geregelt?

Für die Wärmeplanung werden vorhandene Daten zur Wärmeversorgung zusammengeführt – etwa Angaben der Energienetzbetreiber, Kehrbuchdaten der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie Gebäude- und Verbrauchsdaten. Diese Daten dienen ausschließlich der Wärmeplanung.

Personenbezogene Einzelangaben werden dabei so weit wie möglich zusammengefasst bzw. anonymisiert dargestellt; die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. Aus dem veröffentlichten Wärmeplan lassen sich keine Rückschlüsse auf einzelne Haushalte ziehen.

Warum müssen wir uns jetzt mit der Umstellung von fossilen Heizungen auf klimaverträgliche Systeme beschäftigen?

Heizungssysteme haben in der Regel eine Lebensdauer von etwa 20 Jahren. Wenn eine RHeizungssysteme haben in der Regel eine Lebensdauer von etwa 20 – 30 Jahren. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich und ein Austausch somit notwendig ist, sollten Gebäudeeigentümer deshalb bei der Wahl des neuen Heizungssystems nicht nur kurzfristig denken und Kosten vergleichen, sondern auch die zukünftige Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen in die Überlegungen einbeziehen.

Vor allem durch die steigende CO₂-Bepreisung zeichnet sich ab, dass die Kosten für fossiles Gas und Öl in den kommenden Jahren deutlich ansteigen werden. Für Strom wird demgegenüber – auch infolge politischer Entlastungsmaßnahmen – mit einer vergleichsweise günstigeren Entwicklung gerechnet. Die Entscheidung für eine nachhaltige Heizlösung ist somit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern kann sich langfristig auch ökonomisch auszahlen und sichert eine effiziente Wärmeversorgung.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz und was beinhaltet es?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist zum 29. Juli 2026 der Nachfolger des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Ein zentrales Merkmal des Gesetzes ist die freie Wahl der Erzeugungsanlage und des Energieträgers. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden weiterhin selbst, mit welcher Heiztechnik sie ihr Gebäude versorgen, solange die gesetzlichen Klimaziele eingehalten werden. Bestehende Heizungen dürfen zudem uneingeschränkt weiterbetrieben und im Bedarfsfall auch repariert werden. Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Anlagen gibt es nicht.

Verbindlich ist das langfristige Ziel: Ab 2045 müssen Heizungen vollständig klimaneutral betrieben werden. Daraus ergeben sich schon heute konkrete Vorgaben für den Einsatz fossiler Energieträger, die den Übergang in Etappen steuern sollen, anstatt einen abrupten Wechsel zu erzwingen.

Zulässige Heizsysteme bei Austausch oder Neubau

Wird eine Heizung ausgetauscht oder ein Neubau errichtet, stehen verschiedene Technologien zur Wahl. Dazu zählen Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizungen sowie Wärmepumpen-Hybridheizungen, die erneuerbare und konventionelle Wärmeerzeugung kombinieren. Auch klassische Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig – allerdings unter Auflagen zum Anteil erneuerbarer Energien.

Die Biotreppe: Steigende Anforderungen an fossile Brennstoffe

Für neu eingebaute fossil befeuerte Heizungen (Gas, Öl und Flüssiggas) sieht das GModG eine stufenweise ansteigende Mindestbeimischung erneuerbarer bzw. klimafreundlicher Brennstoffe vor, die sogenannte Biotreppe. Sie gilt ausschließlich für Heizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut werden; bereits laufende Bestandsheizungen sind davon nicht betroffen:

Ab dem 1. Januar 2029 ist ein Bio-Anteil von mindestens 10 Prozent vorgeschrieben, ab dem 1. Januar 2030 steigt dieser Wert auf mindestens 15 Prozent. Zum 1. Januar 2035 erhöht sich die Mindestquote auf 30 Prozent, und ab dem 1. Januar 2040 sind mindestens 60 Prozent Bio-Anteil erforderlich. Diese Staffelung sorgt dafür, dass sich der fossile Anteil in der Wärmeversorgung schrittweise reduziert, bevor 2045 vollständige Klimaneutralität erreicht sein muss.

Löst der Wärmeplan für mich eine Pflicht zum Heizungstausch aus?

Nein. Der Wärmeplan selbst verpflichtet niemanden zum Austausch einer funktionierenden Heizung. Für die Anforderungen an neu eingebaute Heizungen ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) maßgeblich – dessen Vorgaben, insbesondere die Biotreppe für neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029, gelten unabhängig davon, ob und wann ein Wärmeplan vorliegt.

Der Wärmeplan ist jedoch eine wertvolle Orientierung: Er zeigt, ob für Ihr Gebiet eher ein Wärmenetzanschluss oder eine dezentrale Lösung zu erwarten ist. Diese Information können Sie nutzen, wenn ohnehin eine neue Heizung ansteht.

Was bedeutet „energetische Sanierung“?

Unter energetischer Sanierung versteht man Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und somit den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. 

Dies kann durch folgende Modernisierungen erreicht werden:

  • Anbringen von Sonnenschutz
  • Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke
  • Einbau von doppel- oder dreifachverglasten Fenstern mit hohem Wärmeschutz
  • Installation von effizienten Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Einbau einer Solarthermie-Anlage
  • Anbringen von Sonnenschutz
Warum energetisch sanieren?

Eine energetische Sanierung hat gleich mehrere Vorteile:

  • Finanzielle Einsparungen: Wenn der Energieverbrauch durch Gebäudedämmung und effizientere Heiz- und Lüftungstechnologien reduziert wird, führt dies zu langfristigen Betriebskosteneinsparungen.
  • Klimaschutz: Energetische Sanierung fördert die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und trägt zur Verringerung von Treibhausgasemissionen bei, sodass Klimaschutzziele erreicht werden können.
  • Verbesserter Wohnkomfort: Die durch Dämmung geschaffenen höheren Oberflächentemperaturen führen zu einem angenehmen Raumgefühl, auch bei niedrigeren Innentemperaturen. Die dichtere Gebäudehülle sorgt außerdem für eine Reduzierung von Zugluft. Schall- und sommerliche Sonneneinwirkungen werden mit den Sanierungsmaßnahmen ebenfalls abgeschwächt.
  • Aufwertung der Immobilie: Durch energetische Sanierung wird ein Gebäude aufgewertet. Immobilien mit einem hohen Wärmeschutz und einem modernen Heizsystem steigern deren Attraktivität bedeutend.
Wann ist eine energetische Sanierung besonders empfehlenswert?

Eine hohe Effektivität der Sanierung zeigt sich häufig bei älteren Gebäuden. Häuser, die vor 1977 erbaut wurden, unterliegen keinen Vorschriften bezüglich des Wärmeschutzes. Oft sind bei diesen Gebäuden das Dach, die Fassade oder der Keller ungedämmt und teilweise sind noch sehr alte Fenster vorhanden. Dies führt zu Wärmeverlusten und höheren Heizkosten. Durch eine energetische Sanierung kann der Energieverbrauch reduziert werden.

Wenn ohnehin eine Sanierung oder Umbauten geplant sind, bietet sich diese Gelegenheit an, um gleichzeitig energetische Maßnahmen einzubeziehen. Dadurch können die Kosten und der Aufwand für die Sanierung insgesamt optimiert werden.

Der Sanierungskonfigurator des Bundeswirtschaftsministeriums kann den Energieeffizienzzustand für Ihr Gebäude berechnen und Maßnahmen vorschlagen: https://sanierungsrechner.kfw.de/

Wie ist die energetische Sanierung umzusetzen?

Für eine erfolgreiche Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieberaterinnen und -berater zu empfehlen. Diese bewerten die Bausubstanz, erstellen ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept und bieten eine Übersicht zu den verfügbaren Förderprogrammen. 

Da die Berufsbezeichnung „Energieberater“ nicht geschützt ist, sollte bei der Expertensuche darauf geachtet werden, dass sowohl eine fundierte Ausbildung als auch umfangreiche Praxiserfahrung vorhanden sind. Vom Bund zugelassene Beraterinnen und Berater mit nachgewiesener Praxiserfahrung finden Sie hier aufgelistet.

Wenn Sie sich erst einmal selbst informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Plattform https://www.energiewechsel.de/ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wo diverse Tipps und Best-Practices abrufbar sind. Außerdem werden hier kostenfreie Online-Vorträge zu verschiedenen Themen rund um die energetische Sanierung angeboten.

Sanierungsmaßnahmen sind teuer. Gibt es Förderprogramme?

Es existieren zahlreiche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen, die verschiedene Aspekte wie Es existieren zahlreiche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen, die verschiedene Aspekte wie die Installation einer neuen Heizung, Solarthermie, Wärmedämmung, Dachsanierung sowie den Austausch von Fenstern und Türen abdecken. Auch zinsgünstige Kredite werden angeboten.

Hier kommen Sie zu Förderprogrammen konkret für den Heizungstausch und die energetische Sanierung, die für private Gebäudeeigentümer zur Verfügung stehen.

Hier kommen Sie zur Förderdatenbank des Bundes, wo ggf. weitere relevante Förderprogramme auf Landesebene enthalten sein können.

Hier finden Sie Informationen zur Kreditvergabe durch die KfW.


Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular, wir werden uns dann per E-Mail bei Ihnen zurückmelden. Häufig gestellte Fragen nehmen wir außerdem in unser FAQ auf.

André Tangorra
Fachbereich Bauen und Ordnung
Samtgemeinde Grasleben

Tobias Kade
Projektbearbeiter,

Zukunfts[planungs]werk
(Planungsbüro)